Abfallmanagement
Ist Ihr Unternehmen nach §59 KrWG zur Bestellung eines Abfallbe-auftragten verpflichtet, wenden Sie sich vertrauensvoll an die UCM. Wir übernehmen für Sie als externer Beauftragter die Aufgaben des Abfallbe-auftragten in Ihrem Unternehmen.
Unser Angebot für Sie im Überblick
Die UCM übernimmt für Sie alle Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall nach §60 KrWG. Dabei beraten wir Sie in allen Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung für Ihr Unternehmen bedeutsam sein können:
- Überwachung der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung
- Überwachung der Einhaltung der Gesetzte und Rechtsverordnungenen
- Schulungen, Unterweisungen und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
- Beratung und Mitwirkung bei der Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
- Erstellung des jährlichen Abfallberichtes
Ihr Vorteil
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Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Angebotsformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!