Ihr Fachberater seit 1991

Abfallmanagement 

Ist Ihr Unternehmen nach §59 KrWG zur Bestellung eines Abfallbe-auftragten verpflichtet, wenden Sie sich vertrauensvoll an die UCM. Wir übernehmen für Sie als externer Beauftragter die Aufgaben des Abfallbe-auftragten in Ihrem Unternehmen. 

Unser Angebot für Sie im Überblick

Die UCM übernimmt für Sie alle Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall nach §60 KrWGDabei beraten wir Sie in allen Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung für Ihr Unternehmen bedeutsam sein können:

  • Überwachung der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung 
  • Überwachung der Einhaltung der Gesetzte und Rechtsverordnungenen 
  • Schulungen, Unterweisungen und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung und Mitwirkung bei der Einführung  umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
  • Erstellung des jährlichen Abfallberichtes

Ihr Vorteil

  • Rechtssicherheit
  • Transparenz
  • Effizienzsteigerung
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Optimierung Ihrer Wertschöpfung
  • Keine zusätzliche Bindung von Personalkapazität

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Angebotsformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!