Brand- und Explosionsschutz
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wozu auch der Brandschutz gehört, umzusetzen. Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes verhindern sollen. Unser Experten unterstützen Sie gern dabei einen umfassenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Unser Angebot für Sie im Überblick
- Stellung eines Brandschutzbeauftragten
- Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
- Erstellung der Feuerwehrpläne
- Erstellung von Flucht- und Rettungspläne
- Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen
- Explosionsschutzdokumente
Ihr Vorteil
- Rechtssicherheit
- Transparenz
- Langjährige Praxis
Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Angebotsformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!