| GefahrgutmanagementNach § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung haben alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen. Dem Unternehmen ist es dabei freigestellt, ob eine eigener Mitarbeiter zum Gefahrgutbeauftragten ausgebildet, oder einen externer Gefahrgutbeauftragten bestellt wird. Unser Angebot für Sie im Überblick
- Stellung eines Gefahrgutbeauftragten
- Gefahrgutorganisation (Mitarbeit/ Aufbau)
- Gefahrgutberatung
- Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen
Ihr Vorteil- Rechtssicherheit
- Transparenz
- Langjährige Praxis
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