Gefahrstoffmanagement
Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Sachkenntnis und Fachkunde zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherheit der Anlagen.
Der Gesetzgeber hat in der Gefahrstoffverordnung und den nachgeschalteten Regelwerken umfangreiche Pflichten für den Arbeitgeber festgelegt. Wir möchten Ihnen helfen, diese Pflichten rechtssicher zu erfüllen.
Unser Angebot für Sie im Überblick
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 Gefahrstoffverordnung
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften haben
- Erstellung/Mitarbeit an Gefahrstoffverzeichnissen
- Sicherheitstechnische Betreuung für den Umgang und zur Lagerung von Gefahrstoffen
- Schulungen und Unterweisungen zum Gefahrstoffrecht
- Sicherheitsdatenblätter: Betreuung, Pflege und (eingeschränkte) Erstellung
Ihr Vorteil
- Rechtssicherheit
- Transparenz
- Langjährige Praxis