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Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, sind nach der 5. BImSchV verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmen dabei die Wahl zwischen einem betriebsinternen oder externen* Beauftragten. Durch die Bestellung eines UCM-Mitarbeiters bieten wir Ihnen die notwendige Kompetenz und die langjährige Erfahrung unserer Ingenieure.

Unser Angebot für Sie im Überblick

  • Bestellung eines  externen  Störfallbeauftragten
  • Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung  am Konzept zur Verhinderung von Störfällen für Betriebe mit Grundpflichten** (12. BImSchV, § 1, (1), Satz 1)
  • Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung am Sicherheitsbericht für Betriebe mit erweiterten Pflichten*** (12. BImSchV, § 1, (1), Satz 2)
  • Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung  am Sicherheitsmanagement des Störfallbetriebes
  • Überprüfung der Anlagensicherheit mit anerkannten Analyseverfahren (z.B. PAAG-Verfahren) und einem Expertenteam

*  mit Zustimmung der zuständigen Behörde

**Mengenschwellen nach Anhang I, Spalte 4 (12.BImSchV) werden erreicht bzw. überschritten 

***Mengenschwellen nach Anhang I, Spalte 5 (12.BImSchV) werden erreicht bzw. überschritten

Ihr Vorteil

  • Rechtssicherheit
  • Transparenz
  • Anlagen- u. Betriebssicherheit
  • Regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der Dokumentationen

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Angebotsformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!